Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Zukunftsraum GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Kunden). Abweichungen hiervon zur weiteren Gestaltung des Vertragsverhältnisses müssen stets schriftlich vereinbart werden. Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.

2. Vertragsschluss bei Tagungen, Workshops und Seminaren

Der Anmelder wählt aus dem Weiterbildungsangebot die Veranstaltung aus, an der er teilnehmen möchte und klickt das Feld “Anmeldung” an. Nach Anklicken des Feldes “Anmeldung” füllt der Anmelder alle in dem angezeigten Dialogfenster “Anmeldung” abgefragten Angaben vollständig und richtig aus, nimmt Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sein Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten. Mit Anklicken des Feldes “Absenden” erklärt der Anmelder verbindlich, an der ausgewählten Veranstaltung zu den angegebenen Konditionen teilnehmen zu wollen. Die Zukunftsraum GmbH bestätigt dem Teilnehmer unverzüglich per E-Mail den Zugang der elektronischen Anmeldung. Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail.

3. Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist i.d.R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

4. Teilnahmegebühr

Die angegebene Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmer über die Tagungs- und Seminarverpflegung hinaus, sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die Zukunftsraum GmbH nicht. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so werden 50 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Zukunftsraum GmbH. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor  Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Umbuchung weniger als 28 Kalendertage vor Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 CHF an.

5. Termin-/Programmänderungen

Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht. Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.

6. Angaben des Anmelders/Datenschutz

Die Zukunftsraum GmbH weist darauf hin, dass Anmelder Ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Die Zukunftsraum GmbH behält sich im Fall der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Zukunftsraum GmbH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die Zukunftsraum GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

7. Bild- und Filmmaterial

Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die Zukunftsraum GmbH grundsätzlich berechtigt sind, von Veranstaltungen Foto und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen. 8. Vergütung der Leistung, Zahlungsbedingungen, Verzug Alle Rechnungen werden dem Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen kann diese auch auf postalischem Weg zugehen. Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind grundsätzlich zum 1. Tag der Leistungserbringung fällig, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von 12 von Hundert des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt. Für Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen) gelten die gültigen Preise in Ihrer jeweils gültigen Fassung zum Stichtag.

9. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden. Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum der Zukunftsraum GmbH, über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde. Zukunftsraum GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

10. Haftung

Zur Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer oder seine Gehilfen wird auf den einzelnen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunden Bezug genommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Auftragswert des betroffenen Auftragsteils, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat. Der Schadenersatz bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Zukunftsraum GmbH. Zukunftsraum GmbH haftet nicht für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Kunden oder für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe. 11. Mitwirkung Dritter Die Zukunftsraum GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Hilfspersonen und Dritter zu bedienen. 12. Mitwirkungspflicht des Kunden bei Inhouse-Veranstaltungen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft im Besonderen, aber nicht nur, all die Informationen, deren Fehlen die Erledigung des Auftrages gefährden kann und die dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf das verfügbar Machen von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Trainings- und Beratungstätigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Arbeitsplatz und verfügbare Kommunikationsmittel sowie elektronische Speicherplätze und Ähnliches so eingerichtet sind, dass die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsregeln erfüllt werden können. Bei Unterlassung hält der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.

13. Kündigung

Diese Regelungen gelten auch für nicht beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen. Beratungs- und Trainingsverträge sind mit einer Frist von 2 Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Auf alle Leistungen, die durch Kündigung entfallen, ist die obige Stornoregelung anzuwenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Erfüllungsort, außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichtsstand

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtstand ist 6055 Alpnach Dorf (OW), Schweiz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag unterliegen Schweizer Recht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Streitfalle zunächst eine außergerichtliche Klärung durch Mediation oder Schlichtung zu betreiben bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: 06. Juni 2016